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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB)
Cars Club Switzerland
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche von Cars Club Switzerland organisierten oder durchgeführten Veranstaltungen, Ausfahrten, Treffen, Präsentationen und sonstigen Events.
Mit der Anmeldung bzw. Teilnahmeanfrage und spätestens mit der definitiven Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
1. Anmeldung und Zulassung
Die Übermittlung einer Anmeldung oder Teilnahmeanfrage stellt noch keine definitive Teilnahmebestätigung dar.
Cars Club Switzerland behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer und Fahrzeuge nach eigenem Ermessen für eine Veranstaltung auszuwählen. Dabei können insbesondere die Anzahl verfügbarer Plätze, die Art und Vielfalt der Fahrzeuge, das Veranstaltungskonzept sowie organisatorische oder sicherheitsrelevante Kriterien berücksichtigt werden.
Ein Anspruch auf Zulassung zu einer Veranstaltung besteht nicht.
Die Teilnahme ist erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Cars Club Switzerland definitiv. Cars Club Switzerland ist nicht verpflichtet, eine Ablehnung oder Nichtberücksichtigung zu begründen.
2. Teilnahmegebühr und Zahlung
Sofern für eine Veranstaltung eine Teilnahmegebühr erhoben wird, ist diese innerhalb der in der Teilnahmebestätigung oder Rechnung genannten Frist zu bezahlen.
Die Teilnahmegebühr umfasst ausschliesslich die Leistungen, die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder Teilnahmebestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.
Sämtliche weiteren Kosten, insbesondere für Treibstoff, An- und Abreise, Übernachtungen, Fahrzeugunterhalt, Reparaturen, Versicherungen, Selbstbehalte, Bussen und persönliche Ausgaben, trägt der Teilnehmer selbst.
3. Stornierung und Nichterscheinen durch den Teilnehmer
Nach definitiver Teilnahmebestätigung und Bezahlung ist die Teilnahme verbindlich.
Bei einer Absage, Stornierung oder Nichtteilnahme durch den Teilnehmer besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Unfall, beruflicher oder privater Verhinderung, technischen Problemen oder Defekten am Fahrzeug, fehlenden Dokumenten, Führerausweisentzug oder anderen Umständen im Verantwortungs- oder Risikobereich des Teilnehmers.
Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, gegebenenfalls eine geeignete Annullationsversicherung abzuschliessen.
Eine Übertragung des Teilnahmeplatzes auf eine andere Person oder ein anderes Fahrzeug ist nur mit vorgängiger Zustimmung von Cars Club Switzerland zulässig.
4. Änderungen, Verschiebung und Absage einer Veranstaltung
Cars Club Switzerland behält sich vor, Veranstaltungen oder einzelne Programmpunkte aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten, wetterbedingten, behördlichen oder anderen sachlichen Gründen zu ändern, zu verschieben, zu verkürzen oder abzusagen.
Dies betrifft insbesondere Routen, Treffpunkte, Fahrzeiten, Locations, Verpflegung, Programmpunkte und Zeitpläne.
Bei höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, aussergewöhnlichen Wetter- oder Strassenverhältnissen, Sicherheitsrisiken oder anderen Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Cars Club Switzerland besteht, soweit gesetzlich zulässig, kein Anspruch auf Ersatz persönlicher Aufwendungen oder Folgekosten wie Hotel-, Reise-, Treibstoff- oder Fahrzeugkosten.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Eigenverantwortung
Die Teilnahme an Veranstaltungen von Cars Club Switzerland erfolgt eigenverantwortlich.
Jeder Teilnehmer ist selbst für sein Verhalten, seine Fahrweise, sein Fahrzeug sowie für die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
Cars Club Switzerland übernimmt keine Verantwortung für individuelle Entscheidungen oder Handlungen eines Teilnehmers.
Die Teilnahme an einer organisierten Ausfahrt, das Fahren in einer Gruppe oder das Befolgen einer vorgeschlagenen Route entbindet den Fahrer zu keinem Zeitpunkt von seiner persönlichen Verantwortung als Fahrzeugführer.
6. Strassenverkehr und Fahrverhalten
Ausfahrten von Cars Club Switzerland auf öffentlichen Strassen sind keine Rennen, Wettbewerbe oder Geschwindigkeitsprüfungen.
Sämtliche geltenden Strassenverkehrsvorschriften, Signalisationen und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind jederzeit einzuhalten.
Insbesondere untersagt sind:
-
Rennen oder Geschwindigkeitsduelle zwischen Teilnehmern;
-
Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit;
-
gefährliche oder unnötige Überholmanöver;
-
Driften, Burnouts oder vergleichbare Fahrmanöver im öffentlichen Strassenverkehr;
-
aggressives, rücksichtsloses oder andere Personen gefährdendes Fahrverhalten;
-
Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem fahrfähigkeitsbeeinträchtigendem Einfluss.
Jeder Teilnehmer hat seine Geschwindigkeit und Fahrweise jederzeit den Verkehrs-, Strassen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen anzupassen.
Cars Club Switzerland kann Teilnehmer bei gefährlichem oder unangemessenem Verhalten mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausschliessen. In diesem Fall besteht, soweit gesetzlich zulässig, kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
7. Fahrzeugzustand und Zulassung
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug:
-
ordnungsgemäss zugelassen ist;
-
den gesetzlichen Vorschriften entspricht;
-
sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet;
-
über die erforderlichen Kontroll- und Zulassungsdokumente verfügt;
-
für die vorgesehene Nutzung auf öffentlichen Strassen zugelassen ist.
Cars Club Switzerland ist nicht verpflichtet, die Fahrzeuge der Teilnehmer auf deren technischen Zustand, Zulassung oder Gesetzeskonformität zu überprüfen.
Die Zulassung eines Teilnehmers zu einer Veranstaltung stellt keine Bestätigung der Verkehrssicherheit oder Gesetzeskonformität seines Fahrzeugs dar.
8. Versicherung
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden und gültigen Versicherungsschutz für sich, seine Mitfahrer und sein Fahrzeug zu verfügen.
Dies betrifft insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls Kasko-, Unfall-, Reise-, Rechtsschutz- und Annullationsversicherungen.
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor der Veranstaltung bei seiner Versicherung abzuklären, ob die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung bzw. gemeinsamen Ausfahrt durch seine Versicherungen gedeckt ist.
Cars Club Switzerland stellt keinen Versicherungsschutz für Teilnehmer oder deren Fahrzeuge zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes kommuniziert wird.
Versicherungsleistungen, Selbstbehalte, Reparaturkosten und sonstige Kosten infolge eines Schadensereignisses sind Sache des jeweiligen Teilnehmers bzw. der beteiligten Personen und Versicherungen.
9. Unfälle, Schäden und Verkehrsverstösse
Jeder Teilnehmer trägt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung für Schäden, die durch sein Verhalten oder sein Fahrzeug verursacht werden.
Cars Club Switzerland übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für Schäden, die aus dem eigenverantwortlichen Verhalten von Teilnehmern oder Dritten entstehen.
Dies betrifft insbesondere Fahrzeugschäden, technische Defekte, Diebstahl, Verlust persönlicher Gegenstände, Verkehrsverstösse, Bussen, Administrativmassnahmen, Abschleppkosten und daraus resultierende Kosten.
Bussen und sonstige behördliche Sanktionen aufgrund des Verhaltens eines Teilnehmers gehen ausschliesslich zulasten der verantwortlichen Person.
Die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
10. Haftung von Cars Club Switzerland
Cars Club Switzerland haftet ausschliesslich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von Cars Club Switzerland sowie seiner Organe, Mitarbeitenden, Hilfspersonen und Beauftragten für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Insbesondere wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfälle oder Schäden übernommen, die auf das Verhalten eines Teilnehmers, eines anderen Verkehrsteilnehmers oder eines Dritten zurückzuführen sind.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
11. Beifahrer und Begleitpersonen
Teilnehmer sind dafür verantwortlich, ihre angemeldeten Beifahrer und Begleitpersonen über die für sie relevanten Teilnahmebedingungen zu informieren.
Beifahrer und Begleitpersonen nehmen ebenfalls eigenverantwortlich an der Veranstaltung teil.
Der Fahrzeugführer bleibt für die sichere Führung seines Fahrzeugs verantwortlich.
12. Alkohol und Fahrfähigkeit
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, nur in fahrfähigem Zustand ein Fahrzeug zu führen.
Wer aufgrund von Alkohol, Drogen, Medikamenten, Übermüdung oder anderen Umständen nicht vollständig fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen.
Werden im Rahmen einer Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten, liegt die Entscheidung über deren Konsum und die anschliessende Fahrzeugführung ausschliesslich in der Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers.
Das Angebot alkoholischer Getränke ist niemals als Aufforderung zu verstehen, diese vor einer anschliessenden Fahrzeugführung zu konsumieren.
13. Foto- und Videoaufnahmen
Bei Veranstaltungen von Cars Club Switzerland werden regelmässig Foto- und Videoaufnahmen durch Cars Club Switzerland sowie gegebenenfalls durch beauftragte Fotografen, Videografen, Medien- oder Veranstaltungspartner erstellt.
Die Aufnahmen können zur Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung sowie für die Kommunikation und Bewerbung von Cars Club Switzerland verwendet und insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, in digitalen und gedruckten Publikationen sowie in zukünftigen Event- und Marketingmaterialien veröffentlicht werden.
Teilnehmer werden vor bzw. im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme transparent darüber informiert, dass entsprechende Foto- und Videoaufnahmen stattfinden.
Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese im Rahmen der Anmeldung bzw. separat eingeholt.
Bei gezielten Einzelporträts oder Aufnahmen, bei denen eine bestimmte Person deutlich im Mittelpunkt steht, können weitergehende Einwilligungserfordernisse gelten.
Teilnehmer, die einer bestimmten Aufnahme oder deren Veröffentlichung widersprechen möchten, können sich an Cars Club Switzerland wenden. Gesetzliche Persönlichkeits- und Datenschutzrechte bleiben vorbehalten.
Für minderjährige Personen sind die jeweils erforderlichen Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter einzuholen.
14. Aufnahmen von Fahrzeugen und Kennzeichen
Im Rahmen der Veranstaltung können Fahrzeuge fotografiert oder gefilmt werden.
Soweit Fahrzeugkennzeichen oder andere Informationen Rückschlüsse auf eine bestimmte Person ermöglichen, werden die anwendbaren Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte berücksichtigt.
Cars Club Switzerland kann Kennzeichen vor einer Veröffentlichung unkenntlich machen, insbesondere wenn dies aus Datenschutz- oder Sicherheitsgründen angemessen erscheint.
Teilnehmer können Cars Club Switzerland vor oder während der Veranstaltung auf besondere diesbezügliche Anliegen hinweisen.
15. Datenschutz
Cars Club Switzerland bearbeitet die im Rahmen von Anmeldungen und Veranstaltungen erhobenen Personendaten insbesondere zur Bearbeitung von Teilnahmeanfragen, Auswahl und Verwaltung der Teilnehmer, Durchführung der Veranstaltung, Kommunikation mit Teilnehmern, Zahlungsabwicklung und – soweit zulässig – zur Dokumentation und Kommunikation der Veranstaltung.
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den anwendbaren schweizerischen Datenschutzbestimmungen.
Weitere Einzelheiten zur Datenbearbeitung werden in der Datenschutzerklärung von Cars Club Switzerland geregelt.
16. Ausschluss von Teilnehmern
Cars Club Switzerland behält sich vor, Teilnehmer vor oder während einer Veranstaltung auszuschliessen, insbesondere wenn:
-
diese gegen diese Teilnahmebedingungen verstossen;
-
ein Sicherheitsrisiko besteht;
-
Verkehrsregeln vorsätzlich oder wiederholt missachtet werden;
-
andere Teilnehmer, Mitarbeiter, Partner oder Dritte gefährdet oder erheblich gestört werden;
-
falsche oder irreführende Angaben bei der Anmeldung gemacht wurden;
-
das angemeldete Fahrzeug wesentlich vom tatsächlich verwendeten Fahrzeug abweicht;
-
die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht bezahlt wurde.
Bei einem durch den Teilnehmer verursachten Ausschluss besteht, soweit gesetzlich zulässig, grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.
17. Keine Garantie für bestimmte Leistungen oder Teilnehmer
Cars Club Switzerland kann keine Garantie dafür übernehmen, dass bestimmte Fahrzeuge, Personen, Partner, Fotografen, Locations oder Programmpunkte tatsächlich an einer Veranstaltung teilnehmen bzw. stattfinden.
Änderungen des Programms oder der Teilnehmerzusammensetzung begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Preisreduktion oder Rückerstattung, soweit der wesentliche Charakter der gebuchten Veranstaltung erhalten bleibt und gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
18. Kommunikation
Mitteilungen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung können insbesondere per E-Mail, über die Website oder über andere bei der Anmeldung angegebene Kommunikationskanäle erfolgen.
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, korrekte Kontaktdaten anzugeben und relevante Mitteilungen vor der Veranstaltung zu prüfen.
19. Änderungen dieser Bedingungen
Cars Club Switzerland kann diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für zukünftige Veranstaltungen jederzeit anpassen.
Für eine konkrete Buchung bzw. Teilnahme gilt grundsätzlich die Fassung, die dem Teilnehmer bei Abschluss seiner Anmeldung bzw. definitiven Buchung zugänglich gemacht wurde.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang davon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt der Sitz des Veranstalters als Gerichtsstand.
Zustimmung bei der Anmeldung
Mit dem Absenden der Anmeldung bzw. Teilnahmeanfrage bestätigt der Teilnehmer, die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen von Cars Club Switzerland gelesen zu haben und mit deren Geltung für die Veranstaltung einverstanden zu sein.
Die definitive Teilnahme kommt erst mit der ausdrücklichen Teilnahmebestätigung durch Cars Club Switzerland zustande.
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